2L8 писал(а) 15 июл 2020, 02:41:Это возможно сейчас основной пункт по которому можно заехать в Германию по рабочей визе из страны, которая не входит в список "безопасных".
Основных пунктов сязанных с работой несколько. Для граждан третьих стран важной причиной для въезда в Германию, связанной с работой, являются следующие категории лиц:
• Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal,
• ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann,
• Personal im Gütertransport sowie sonstiges Transportpersonal,
• Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,
• Seeleute
2L8 писал(а) 15 июл 2020, 02:41:Главный вопрос какие документы нужно будет предъявить на границе что бы доказать что я подхожу под это требование?
Касаемо въезда высококвалифицированных специалистов и требуемых документов:
Welche Fachkräfte und hoch qualifizierten Arbeitnehmer dürfen aus dem außereuropäischen Ausland einreisen?Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer im Sinne der „Empfehlungen des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung“ (Ratsdokument 9208/20) sind
• Fachkräfte mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot im Sinne der gesetzlichen Definition (§§ 18 Abs. 3, 18a, 18b AufenthG), das durch die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen wird;
• Wissenschaftler/Forscher (§ 18d AufenthG);
• Entsendungen (nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 10 BeschV) und ICT beschränkt auf Führungskräfte und Spezialisten (§§ 19 Abs. 2, 19b AufenthG)
• Führungskräfte (§ 19c Abs. 1 i.V.m. § 3 BeschV);
• IT-Spezialisten (§19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV);
• Beschäftigungen in besonderem öffentlichem Interesse (§ 19c Abs. 3 AufenthG)
Voraussetzung für eine Einreise als Fachkraft oder hoch qualifizierter Arbeitnehmer ist jeweils ein Nachweis der Präsenzpflicht in Deutschland (z.B. durch Vorlage eines Arbeitsvertrags) und die Glaubhaftmachung (durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers/Auftraggebers), dass die Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und die Arbeit nicht zeitlich verschoben oder aus dem Ausland verrichtet werden kann. Die wirtschaftliche Notwendigkeit bezieht sich auf die Wirtschaftsbeziehungen und/oder die Wirtschaft Deutschlands oder des Binnenmarkts. Entsprechende Belege sind bei der Reise mitzuführen und ggf. bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer mit der Staatsangehörigkeit von Staaten, deren Staatsangehörige nach § 41 AufenthV visumfrei auch für einen langfristigen Aufenthalt einreisen können, aber nicht auf der Positivliste stehen, können sich zur Erleichterung des Reiseverkehrs die bestehende Einreisemöglichkeit und die Dringlichkeit ihrer Einreise unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers, welche eine Beschreibung ihrer Tätigkeit enthalten muss, durch die für ihren Wohnsitz zuständige deutsche Auslandsvertretung bestätigen lassen. Welche deutsche Auslandsvertretung für Ihren Wohnsitz zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Auswärtigen Amtes.
Auch kurzfristige Einreisen dieses Personenkreises aus dringenden geschäftlichen Gründen sind zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass hinreichend glaubhaft gemacht wird (z.B. durch eine entsprechende Arbeitgeber-Bescheinigung, Bestätigung des Geschäftspartners in Deutschland), dass die Einreise auch unter Berücksichtigung der Pandemiesituation unbedingt erforderlich ist.
Соответственно если Ваша предполагаемая деятельность соответствует вышеуказанному, то въехать можете. Ознакомиться с первоисточником можете
здесь. Там же можете задать вопросы относительно Вашей ситуации.