Sehr geehrter Einreisender,
für Sie gilt die Ausnahme nach § 6 Abs. (2) 1b)aa) der Coronavirus-Einreiseverordnung :
Mit einem negativen Testergebnis ist keine Einreisequarantäne erforderlich. Voraussetzung ist, dass Sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Bitte beachten Sie auch beigefügtes Merkblatt.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, ist eine Ausnahme von der Einreisequarantäne nicht möglich. Die Quarantänezeit beträgt dann 14 Tage und kann nicht verkürzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Corona-Team
Я нашла это постановление и там действительно написано следующее исключение:
aa) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts,
Очень обидно, уже отсидела 4 дня на карантине. Надеюсь, кто-то прочтет эту информацию и не попадет так как я в просак...
Ссылка на документ на этом сайте https://www.bundesgesundheitsministerium.de